Die Verfahrensbeistandschaft
Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche in Familiengerichtsverfahren
Als Verfahrensbeiständin vertrete ich die Interessen von Kindern und Jugendlichen in familiengerichtlichen Verfahren.
Die Kontaktaufnahme zu den Kindern und Jugendlichen findet im Lebensumfeld der Kinder und Jugendlichen statt.
Die familiengerichtlichen Verfahren richten sich am Kindeswohl aus; d. h. die kindlichen Bedürfnisse und Wünsche stehen im Mittelpunkt des Verfahrens und einer Lösung. Es findet dabei immer die Abwägung statt, ob der Kindeswille mit dem Kindeswohl vereinbar ist.
Das Einbringen der Wünsche und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen erfüllt den rechtlichen Anspruch der Kinder und Jugendlichen auf Beteiligung in den sie betreffenden Verfahren, denn: jeder Ausgang eines Verfahrens hat konkrete Auswirkungen auf das Kind.
Familiengerichtliche Verfahren können Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge oder des Umgangs, ebenso wie Verfahren bei Kindeswohlgefährdung und andere familiengerichtliche Verfahren sein, bei denen Kinder und Jugendliche ein Mitspracherecht haben (sogenannte Kindschaftssachen, also Verfahren, die die Person des Kindes betreffen).
In Deutschland wurde mit der Verfahrensbeistandschaft Art. 12 der UN- Kinderrechtskonvention umgesetzt. Darin heißt es, dass Kinder in den sie betreffenden Angelegenheiten ihre Meinung frei äußern dürfen und dass dies bei Entscheidungen über die Kinder zu berücksichtigen ist.
